Seiten Pfad

Partizipation

Derzeit befindet sich diese Seite noch im Aufbau. 

Aktuelles

Das Schöffenamt

Das Schöffenamt ist unverzichtbarer Teil unseres Rechtssystems. Schöffinnen und Schöffen werden alle fünf Jahre von einem Wahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht auf Vorschlag der jeweiligen Kommune gewählt. Dabei sollen diese die Bevölkerung in Bezug auf Geschlecht, Alter und weitere Parameter bestmöglich repräsentieren. Schöffinnen und Schöffen sollen die Berufsrichterinnen und Berufsrichter unterstützen und ihre eigene Stimme in der Rechtsprechung einbringen. Als sichtbarer Ausdruck der Volkssouveränität nehmen sie durchschnittlich an zwölf Sitzungen im Jahr teil, bei denen sie nur in außerordentlichen Ausnahmefällen entschuldigt werden können. Die Berufung erfolgt entweder für ein Amtsgericht oder ein Landgericht. Schöffinnen und Schöffen können zwischen Erwachsenen- und Jugendrecht wählen. Grundlage für die Urteilsfindung bilden die eigene Lebenserfahrung, die realitätsnahe Menschenkenntnis und die Strafsache an sich. Die Stimme der Schöffinnen und Schöffen hat denselben Wert wie die der Berufsrichterinnen und Berufsrichter.

2023 stehen die nächsten Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024-2028 an. Wenn Sie Interesse haben als Schöffin oder Schöffe aktiv zu werden, können Sie sich bei Ihrer Kommune bewerben. Um in den Auswahlkreis zu kommen, müssen Sie zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre und im Verlauf der Amtsperiode nicht älter als 69 Jahre alt werden. Weiterhin müssen Sie straffrei und deutsche Staatsbürgerin/deutscher Staatsbürger sein. Ebenso müssen Sie seit mindestens einem Jahr in ihrer aktuellen Kommune leben.

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie unter:

https://schoeffenwahl2023.de/